Stromkennzeichnung

Ihr Anliegen

Die Pflicht zur jährlichen Erstellung und Veröffentlichung der Stromkennzeichnung nach den Auflagen des BFE ist für viele EVU mit einem grossen Aufwand verbunden.

Zur Angleichung an internationale Standards und zur Erhöhung der Transparenz für Endkundenwurde die Energieverordnung (EnV) auf den 1. Oktober 2011 revidiert. Die Anpassungen derEnergieverordnung sehen vor, dass Endkunden einmal jährlich über den gelieferten Energiemixinformiert werden. Um eine lückenlose Kontrolle der gelieferten Energie sicherzustellen wurde das Schweizerische Herkunftsnachweissystem (HKNS) ins Leben gerufen. Dieses regelt die Herkunftund die Qualität der produzierten Energie sowie deren Handel vom Produzenten bis zum Endkunden.

Damit die Richtlinien der Stromkennzeichnungspfl icht eingehalten werden, führt das Bundesamt fürEnergie sporadische Kontrollen durch. Bei Nichterfüllung der Kennzeichnungspfl icht kann das BFEgemäss EnV Art. 28 a/c Bussen verhängen.

Die Stromkennzeichnung beinhaltet somit den gesamten Prozess von der optimalen Beschaffungund Zuweisung der Herkunftsnachweise bis zur Publizierung des Liefermixes an die Endkunden.

Unsere Antwort

Teilen Sie uns mit, welchen Liefermix Sie an Ihre Endkunden weitergeben möchten. Gerne übernehmenwir für Sie den kompletten Prozess von der Beschaffung bis zur Stromkennzeichnung.Profi tieren Sie von unserem Angebot:

Basisprodukt

  • Überwachung der Marktpreise von Herkunftsnachweisen
  • Beschaffung von regionalen Herkunftsnachweisen und Qualitäten
  • Preisvorteile durch Pooling
  • Bewirtschaftung von Naturstromprodukten
  • Erstellen der Stromkennzeichnung (Liefermix)
  • Bewirtschaftung des Stromlieferantenkontos bei Swissgrid
  • Zuweisung von Herkunftsnachweisen an Endkunden
  • Veröffentlichung der Stromkennzeichnung bei Swissgrid